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Dein Deutschland

Kleinunternehmerregelung

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Die Grenzen 2026

    Das musst du tun:

    1. Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG).
    2. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Befreiung noch im selben Jahr. Für das Jahr der Gründung frag dein Finanzamt, welche Grenze gilt.
  2. Schritt 2

    Was das bedeutet

    Das musst du tun:

    1. Deine Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer, aber einen Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst, bekommst du nicht vom Finanzamt zurück.
    2. Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung gibst du nicht ab, außer das Finanzamt fordert dich dazu auf (§ 19 Abs. 1 UStG).
  3. Schritt 3

    Wählen oder verzichten

    Das musst du tun:

    1. Ob du die Regelung nutzt, gibst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.
    2. Verzichtest du darauf, bist du daran mindestens 5 Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG).

Quellen:§ 19 UStG§ 34a UStDVELSTER: Unternehmensgründung

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