Kleinunternehmerregelung
Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Die Grenzen 2026
Das musst du tun:
- Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG).
- Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Befreiung noch im selben Jahr. Für das Jahr der Gründung frag dein Finanzamt, welche Grenze gilt.
- Schritt 2
Was das bedeutet
Das musst du tun:
- Deine Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer, aber einen Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst, bekommst du nicht vom Finanzamt zurück.
- Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung gibst du nicht ab, außer das Finanzamt fordert dich dazu auf (§ 19 Abs. 1 UStG).
- Schritt 3
Wählen oder verzichten
Das musst du tun:
- Ob du die Regelung nutzt, gibst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.
- Verzichtest du darauf, bist du daran mindestens 5 Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG).
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.