Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Heidelberg im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Aufenthaltstitel“.
Zuständige Stelle
Zuwanderungsrecht (Ausländerbehörde)
Adresse
Bergheimer Straße 147 (Landfriedgebäude) 69115 Heidelberg
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte: 100,00 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um bis zu drei Monate: 96,00 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um mehr als drei Monate: 93,00 EUR
Niederlassungserlaubnis: 113,00 EUR
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: 109,00 EUR
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 EUR
Fristen
Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.
Unterlagen
Reisepass oder Passersatzpapiere
ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild: Dieses können Sie bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder in der Ausländerbehörde erstellen lassen
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 02.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.