Aufenthaltstitel
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Brauchst du einen?
Das musst du tun:
- Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Aufenthaltstitel. Sie melden nur ihren Wohnsitz an.
- Wer aus einem anderen Staat kommt, braucht in der Regel einen Titel, um in Deutschland zu leben. Für Schweizerinnen und Schweizer und einige weitere Fälle gelten Sonderregeln.
- Schritt 2
Welche Titel es gibt
Das musst du tun:
- Visum, Aufenthaltserlaubnis (befristet, für einen Zweck wie Arbeit, Studium oder Familie), Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (unbefristet).
- Welcher zu dir passt, hängt von deinem Zweck ab. Das prüft die Behörde; diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.
- Schritt 3
Zuständig: Ausländerbehörde
Das musst du tun:
- Die Ausländerbehörde deines Wohnorts, meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. In Berlin ist es das Landesamt für Einwanderung. Viele bieten Online-Anträge an.
- Schritt 4
Rechtzeitig verlängern
Das musst du tun:
- Beantrage die Verlängerung, bevor dein Titel abläuft. Dann gilt er bis zur Entscheidung weiter, und du bekommst eine Fiktionsbescheinigung. Für ein Schengen-Visum (§ 6 Abs. 1 AufenthG) gilt das nicht.
- Schritt 5
Gebühren
Das musst du tun:
- Die Gebühren stehen in der Aufenthaltsverordnung und hängen vom Titel ab.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.