Einbürgerung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Voraussetzungen
Das musst du tun:
- In der Regel lebst du seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland und hast ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen passenden Aufenthaltstitel.
- Du sicherst deinen Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Grundsicherung oder Sozialhilfe, sprichst Deutsch auf Niveau B1, bestehst den Einbürgerungstest und bekennst dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es gibt Ausnahmen.
- Schritt 2
Bisherige Staatsangehörigkeit
Das musst du tun:
- Deutschland verlangt nicht mehr, dass du sie aufgibst. Ob dein Herkunftsland sie dir lässt, regelt dessen Recht.
- Schritt 3
Einbürgerungstest
Das musst du tun:
- 33 Fragen, bestanden ab 17 richtigen. Üben kannst du im Online-Testcenter des BAMF.
- Schritt 4
Antrag stellen
Das musst du tun:
- Bei der Einbürgerungsbehörde, meist im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt. Viele Behörden nehmen den Antrag online an.
- Gebühr: 255 € pro Person, 51 € für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das mit eingebürgert wird.
- Schritt 5
Urkunde
Das musst du tun:
- Du wirst mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunde deutsch. Danach beantragst du Personalausweis oder Reisepass.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.