Vor- oder Nachnamen aus wichtigem Grund ändern
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Nur mit wichtigem Grund
Das musst du tun:
- Einen Vor- oder Familiennamen ändert die Behörde nur, wenn ein wichtiger Grund das rechtfertigt (§§ 3, 11 NamÄndG). Dass dir ein anderer Name besser gefällt, reicht nicht.
- Die Behörde wägt deinen Grund gegen das Interesse ab, dass Namen beständig bleiben. Anerkannt werden etwa ein Name, der lächerlich klingt oder zu Spott führt, dauernde Probleme mit Schreibweise oder Aussprache oder ein sehr häufiger Name, der ständig zu Verwechslungen führt. Leg Belege bei, bei seelischer Belastung zum Beispiel ein Attest.
- Den Antrag stellen können Deutsche, Staatenlose sowie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die hier wohnen (§ 1 NamÄndG).
- Schritt 2
Was anderswo läuft
Das musst du tun:
- Der Name nach Heirat, Scheidung oder Tod des Ehegatten, die Reihenfolge deiner Vornamen und der Nachname deines Kindes nach einer Heirat oder beim Sorgerecht: Das sind Erklärungen beim Standesamt, ohne wichtigen Grund.
- Geschlechtseintrag und Vornamen änderst du zusammen mit einer Erklärung beim Standesamt nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Auch dafür brauchst du keinen wichtigen Grund.
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Stell den Antrag schriftlich oder persönlich bei der Namensänderungsbehörde deines Wohnorts (§ 5 NamÄndG). Welche Stelle das ist, bestimmt das Land, meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt.
- Für Kinder unter 18 stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag, meist die Eltern mit Sorgerecht (§ 2 NamÄndG). Ändert sich dein Familienname, gilt das in der Regel auch für deine Kinder, die bisher deinen Namen tragen und für die du sorgst (§ 4 NamÄndG).
- Schritt 4
Prüfung und Kosten
Das musst du tun:
- Die Behörde ermittelt selbst. Sie hört dazu meist die Polizei und Menschen, deren Rechte die Änderung berührt (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
- Die Gebühr legt das Land fest; einen bundesweiten Rahmen gibt es nicht mehr. Frag vor dem Antrag nach den Kosten.
- Schritt 5
Danach
Das musst du tun:
- Personalausweis und Reisepass mit dem alten Namen sind ungültig. Beantrage neue.
- Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherungen informierst du selbst.
Quellen:§ 3 NamÄndG§ 11 NamÄndG§ 5 NamÄndG§ 1 NamÄndG§ 2 NamÄndG§ 4 NamÄndG
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