Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Namen nach Heirat oder Scheidung ändern

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Bei der Heirat

    Das musst du tun:

    1. Ihr bestimmt den Ehenamen mit einer Erklärung beim Standesamt, am besten gleich bei der Trauung. Zur Wahl stehen der Geburtsname oder der aktuelle Name von einem von euch oder ein Doppelname aus beiden Namen.
    2. Wer seinen Namen nicht hergibt, kann ihn dem Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Bestimmt ihr keinen Ehenamen, behält jeder seinen Namen.
  2. Schritt 2

    Später in der Ehe

    Das musst du tun:

    1. Den Ehenamen könnt ihr auch nach der Hochzeit noch bestimmen. Die Erklärung muss dann öffentlich beglaubigt sein; das macht das Standesamt oder ein Notar.
  3. Schritt 3

    Nach Scheidung oder Tod

    Das musst du tun:

    1. Du behältst den Ehenamen. Du kannst aber per Erklärung beim Standesamt deinen Geburtsnamen oder deinen Namen vor der Ehe wieder annehmen oder ihn dem Ehenamen als Begleitnamen hinzufügen.
    2. Auch diese Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein. Bring den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde mit.
  4. Schritt 4

    Andere Gründe

    Das musst du tun:

    1. Einen Familiennamen ohne Heirat oder Scheidung ändern geht nur mit einem wichtigen Grund (§ 3 NamÄndG). Den Antrag stellst du an deinem Wohnort bei der Behörde, die dein Land dafür bestimmt (§ 5 NamÄndG); welche das ist, sagt dir deine Gemeinde. Das ist ein eigenes Verfahren, anders als die Erklärung nach der Heirat.
  5. Schritt 5

    Danach

    Das musst du tun:

    1. Personalausweis und Reisepass mit dem alten Namen sind ungültig. Beantrage neue.
    2. Die Meldebehörde erfährt die Heirat vom Standesamt. Den Führerschein musst du nicht umtauschen, solange du einen Ausweis mit dem Namen darauf vorzeigen kannst.
    3. Der Zulassungsstelle meldest du den neuen Namen unverzüglich, mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherungen informierst du selbst.

Quellen:§ 1355 BGB§ 1355a BGB§ 3 NamÄndG§ 5 NamÄndG§ 28 PAuswG§ 11 PassG§ 15 FZV

Zuständige Stelle finden

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.