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Nachnamen eines Kindes ändern

Amtlich: Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Welcher Fall

    Das musst du tun:

    1. Den Nachnamen eines Kindes ändert das Standesamt auf Erklärung, aber nur in festen Fällen: wenn ein Stiefelternteil seinen Namen weitergibt, wenn ein Elternteil allein sorgt, wenn die Eltern erst später gemeinsam sorgen oder wenn sich der Name der Eltern ändert.
    2. Passt keiner davon, bleibt nur die Namensänderung aus wichtigem Grund bei der Namensänderungsbehörde.
  2. Schritt 2

    Name des Stiefelternteils (Einbenennung)

    Das musst du tun:

    1. Du sorgst allein oder mit dem anderen Elternteil für das Kind und bist mit jemandem verheiratet, der nicht sein Elternteil ist. Lebt das Kind bei euch, könnt ihr ihm euren Ehenamen geben oder einen Doppelnamen aus dem Ehenamen und seinem bisherigen Namen (§ 1617e BGB).
    2. Trägt das Kind den Namen des anderen Elternteils oder sorgt ihr gemeinsam, muss der andere Elternteil einwilligen. Das Familiengericht kann seine Einwilligung ersetzen, wenn die Einbenennung dem Wohl des Kindes dient.
    3. Endet die Ehe oder zieht das Kind aus, kann die Einbenennung per Erklärung rückgängig gemacht werden (Rückbenennung). Ein volljähriges Kind kann das selbst erklären.
  3. Schritt 3

    Du sorgst allein

    Das musst du tun:

    1. Habt ihr keinen Ehenamen und hast du das Sorgerecht allein, trägt das Kind deinen Namen. Du kannst ihm stattdessen den Namen des anderen Elternteils geben oder einen Doppelnamen aus euren beiden Namen (§ 1617a BGB). Der andere Elternteil muss einwilligen, außer er ist gestorben.
  4. Schritt 4

    Später gemeinsame Sorge

    Das musst du tun:

    1. Bekommt ihr das gemeinsame Sorgerecht erst, wenn das Kind schon einen Namen hat, könnt ihr seinen Namen neu bestimmen (§ 1617b BGB).
    2. Bestimmt ihr später einen Ehenamen oder ändert sich der Name, den das Kind von euch hat, bekommt ein Kind ab 5 den neuen Namen nur, wenn es sich anschließt (§ 1617c BGB).
  5. Schritt 5

    Das Kind entscheidet mit

    Das musst du tun:

    1. Bei diesen Erklärungen muss ein Kind ab 5 Jahren einwilligen. Ab 14 gibt es seine Erklärung selbst ab, mit Zustimmung seiner Eltern.
  6. Schritt 6

    Beim Standesamt

    Das musst du tun:

    1. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt sein. Das macht das Standesamt oder ein Notar.
    2. Frag vorher, welches Standesamt zuständig ist und welche Unterlagen es braucht, meist Geburtsurkunde, Ausweise, Heiratsurkunde und einen Nachweis über das Sorgerecht. Die Gebühr legt das Land fest.
    3. Mit dem neuen Namen braucht das Kind einen neuen Ausweis oder Pass.

Quellen:§ 1617e BGB§ 1617a BGB§ 1617b BGB§ 1617c BGB

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