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Dein Deutschland

Namen im Führerschein ändern

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Keine Pflicht

    Das musst du tun:

    1. Ändert sich dein Name, etwa durch Heirat oder Scheidung, bleibt dein Führerschein gültig. Du musst ihn nicht umtauschen.
    2. Bei einer Kontrolle zeigst du dann zusätzlich deinen Personalausweis oder Reisepass mit dem neuen Namen.
  2. Schritt 2

    Erst der Name, dann die Papiere

    Das musst du tun:

    1. Den Namen selbst änderst du zuerst: nach Heirat oder Scheidung beim Standesamt, aus wichtigem Grund bei der Namensänderungsbehörde. Danach kommen Ausweis, Pass und zuletzt der Führerschein.
  3. Schritt 3

    Neuen Führerschein beantragen

    Das musst du tun:

    1. Willst du den neuen Namen im Führerschein, stellt dir die Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag einen neuen Kartenführerschein aus (§ 25 Abs. 2 FeV). In manchen Städten nimmt auch das Bürgerbüro den Antrag an.
    2. Bring deinen Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein und ein biometrisches Passbild mit. Steht der neue Name noch nicht im Ausweis, brauchst du die Heiratsurkunde oder den Scheidungsbeschluss. Die Gebühr nennt dir die Behörde.

Quellen:§ 25 FeV

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