Ausländischen Abschluss anerkennen lassen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Brauchst du die Anerkennung?
Das musst du tun:
- In einem reglementierten Beruf brauchst du sie, um zu arbeiten oder die Berufsbezeichnung zu führen, zum Beispiel als Ärztin, Pflegefachmann, Lehrerin oder Erzieher.
- In nicht reglementierten Berufen, dazu gehören die meisten Ausbildungsberufe, darfst du ohne Anerkennung arbeiten. Sie hilft trotzdem bei Bewerbungen, und viele Aufenthaltstitel für Fachkräfte setzen sie voraus.
- Schritt 2
Zuständige Stelle finden
Das musst du tun:
- Der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de zeigt dir für deinen Beruf und Wohnort die zuständige Stelle. Das Portal gibt es auch auf Englisch, Spanisch, Französisch und in weiteren Sprachen.
- Je nach Beruf ist das zum Beispiel die IHK FOSA, eine Handwerkskammer oder eine Landesbehörde. Den Antrag kannst du auch aus dem Ausland stellen.
- Schritt 3
Hochschulabschluss bewerten lassen
Das musst du tun:
- Für einen Hochschulabschluss, der zu keinem reglementierten Beruf führt, stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Zeugnisbewertung aus. Sie beschreibt deinen Abschluss, ist aber keine Berufszulassung, keine Zulassung zum Studium und keine Umrechnung deiner Noten.
- Du beantragst sie online im Portal der ZAB, auch aus dem Ausland. Meist reicht ein einfacher Scan der Dokumente in der Originalsprache, ohne Beglaubigung. Die ZAB nennt als Bearbeitungszeit 3 Monate, im beschleunigten Fachkräfteverfahren 2 Monate und für eine Blaue Karte EU 2 Wochen. Bei vielen Anträgen kann es länger dauern. Die Gebühr nennt die ZAB auf ihrer Seite.
- Schritt 4
Schulabschluss
Das musst du tun:
- Ob dein Schulabschluss einem deutschen Hauptschulabschluss, mittleren Abschluss oder Abitur entspricht, entscheidet die Zeugnisanerkennungsstelle des Landes, in dem du wohnst oder wohnen wirst. Welche Stelle das ist, zeigt die Datenbank anabin unter „Zeugnisanerkennung“. Bewertet wird in erster Linie das Abschlusszeugnis. Ob weitere Zeugnisse nötig sind oder zählen, entscheidet die Landesstelle.
- Die Bescheinigung brauchst du etwa für eine Ausbildung oder eine Stelle. Über die Zulassung zum Studium entscheidet die Hochschule selbst; die Bescheinigung kannst du der Bewerbung beilegen.
- Schritt 5
Unterlagen
Das musst du tun:
- Meist brauchst du Nachweise über Abschluss, Ausbildungsinhalte und Berufserfahrung, einen Lebenslauf und einen Identitätsnachweis.
- Oft verlangt die Stelle beglaubigte Kopien und Übersetzungen. Welche, sagt sie dir vorher.
- Schritt 6
Dauer und Ergebnis
Das musst du tun:
- Für Berufe nach dem Bundesgesetz (BQFG), etwa die meisten Ausbildungsberufe, entscheidet die Stelle in der Regel innerhalb von 3 Monaten, nachdem alle Unterlagen vorliegen; sie darf die Frist einmal verlängern (§ 6 BQFG). Reglementierte Berufe mit eigenem Fach- oder Landesrecht, etwa Lehrkräfte, haben eigene Fristen. Die Gebühr legt jede Stelle selbst fest.
- Ist dein Abschluss nur teilweise gleichwertig, nennt der Bescheid die Unterschiede. In reglementierten Berufen gleichst du sie mit einem Anpassungslehrgang oder einer Prüfung aus.
Quellen:Anerkennungs-FinderZAB: ZeugnisbewertungAnerkennung von Schulabschlüssenanabin: zuständige Stellen§ 6 BQFG
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