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Aufenthaltstitel beantragen in Frankfurt am Main

Was Frankfurt am Main im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Aufenthaltstitel“.

Zuständige Stelle

Stadt Frankfurt - Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde

Adresse
Rebstöcker Straße 4
60326 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
  • Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Nachdem Sie auf der Website der Ausländerbehörde in der Rubrik „Ich möchte einen Antrag stellen“ die für Ihre Situation passende Schaltfläche ausgewählt und den entsprechenden Antrag gestellt haben, wird Ihnen durch Ihren Sachbearbeiter ein Termin zugewiesen. Diesen erhalten Sie…
  • Da einige Fachbereiche mit einem Online-Terminservice arbeiten, erhalten Sie in diesen Fällen nach der Antragstellung einen Link mit der Aufforderung zur Terminbuchung.

Gebühr

Unterlagen

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Brauchst du einen?
  2. Welche Titel es gibt
  3. Der erste Titel
  4. Zuständig: Ausländerbehörde
  5. Unterlagen
  6. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  7. Rechtzeitig verlängern
  8. Gebühren
  9. Typische Fehler

Gilt auch für die Ortsteile von Frankfurt am Main: Bergen-Enkheim, Berkersheim, Bonames, Dornbusch, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Gutleutviertel, Harheim, Heddernheim, Kalbach-Riedberg, Nied, Nieder, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Ostend, Praunheim, Preungesheim, Riedberg, Riederwald, Rödelheim, Sachsenhausen, Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · hessenfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 23.08.2023 · Offizielle Seite der Leistung

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.