Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Kassel im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Aufenthaltstitel“.
Zuständige Stelle
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Terminvereinbarungsmöglichkeiten in der Abteilung Zuwanderung und Integration
über die Behördennummer (0561) 115
über unseren Online-Briefkasten
EGVP (elektronisches Gerichts- und Behördenpostfach): Die „Stadt Kassel – Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel″ ist im EGVP über folgende Safe‐ID erreichbar: DE.Justiz.d39e8948−7f9e-4668−9c7c‐e01250ec4613.805f
Gebühr
Erteilung: 100,00 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro
Unterlagen
Reisepass oder Passersatzpapiere
ein Biometrisches Lichtbild
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.
Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · hessenfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 23.08.2023 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.