Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Oldenburg (Oldb) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Aufenthaltstitel“.
Im Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises ist die zuvor im Bescheid über die Erteilung des Aufenthaltstitels beziehungsweise Reiseausweises festgesetzte Gebühr zu entrichten.
Fristen
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Unterlagen
Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelle angefragt werden.
Zum Termin bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen mit:
Ihren Reisepass oder Ihren (alten) Reiseausweis
den alten elektronischen Aufenthaltstitel sowie die vorläufige Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel und, sofern vorhanden, die Bescheinigung über die Beantragung eines neuen Reiseausweises
Ihre alte Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 30.06.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.