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Aufenthaltstitel beantragen in Trier

Was Trier im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Aufenthaltstitel“.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Allgemeines Ausländerrecht und Asyl

Adresse
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Telefon
115
Öffnungszeiten
  • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
  • Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Online erledigen

Gebühr

Unterlagen

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Brauchst du einen?
  2. Welche Titel es gibt
  3. Der erste Titel
  4. Zuständig: Ausländerbehörde
  5. Unterlagen
  6. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  7. Rechtzeitig verlängern
  8. Gebühren
  9. Typische Fehler

Gilt auch für die Ortsteile von Trier: Biewer, Ehrang, Eitelsbach, Feyen, Filsch, Heiligkreuz, Herresthal, Kernscheid, Kürenz, Mariahof, Olewig, Pallien, Pfalzel, Ruwer, Tarforst, Trier-West, Weismark, Zewen. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bus.rlp.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 11.09.2026 · Offizielle Seite der Leistung

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.