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Aufenthaltstitel beantragen in Halle (Saale)

Was Halle (Saale) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Aufenthaltstitel“.

Zuständige Stelle

Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)

Adresse
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
  • Am Stadion 6, Kulturtreff
  • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
  • (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
  • (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Brauchst du einen?
  2. Welche Titel es gibt
  3. Der erste Titel
  4. Zuständig: Ausländerbehörde
  5. Unterlagen
  6. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  7. Rechtzeitig verlängern
  8. Gebühren
  9. Typische Fehler

Gilt auch für die Ortsteile von Halle (Saale): Am Wasserturm, Am Wasserturm/Thaerviertel, Ammendorf, Ammendorf/Beesen, Beesen, Blumenau, Bollberg, Böllberg/Wörmlitz, Bruckdorf, Buschdorf, Damaschkestraße, Dautzsch, Diemitz, Dieselstraße, Dölau, Frohe Zukunft, Gesundbrunnen, Giebichenstein, Gottfried-Keller-Siedlung, Heide-Nord/Blumenau, Heide-Süd, Industriegebiet Nord, Kanena, Kröllwitz, Landrain, Lettin, Lutherplatz, Lutherplatz/Thüringer Bahnhof, Mötzlich, Nietleben, Osendorf, Paulusviertel, Radewell, Radewell/Osendorf, Reideburg, Saaleaue, Seeben, Silberhöhe, Südstadt, Thaerviertel, Thüringer Bahnhof, Tornau, Trotha, Wörmlitz. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.sachsen-anhalt.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 31.05.2026 · Offizielle Seite der Leistung

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.