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Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Amtlich: Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wofür

    Das musst du tun:

    1. Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zu Abschlüssen wie Meisterin, Techniker, Fachwirtin, Erzieher oder Betriebswirtin (§ 2 AFBG). Der Kurs umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden, in Vollzeit oder Teilzeit.
  2. Schritt 2

    Lehrgang und Prüfung

    Das musst du tun:

    1. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es bis zu 15.000 €, für das Meisterstück die Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 €. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, den Rest kannst du als Darlehen der KfW bekommen (§ 12 AFBG).
    2. Bestehst du die Prüfung, werden dir 50 % des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgang und Prüfung erlassen (§ 13b AFBG). Gründest oder übernimmst du danach ein Unternehmen, kann der Rest unter Bedingungen ganz entfallen.
  3. Schritt 3

    Lebensunterhalt in Vollzeit

    Das musst du tun:

    1. In Vollzeit gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag als vollen Zuschuss. Dabei zählen dein Einkommen und Vermögen und das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners (§ 10 Abs. 2 AFBG).
    2. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 bekommen einen Kinderbetreuungszuschlag, auch in Teilzeit.
  4. Schritt 4

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Bei der Stelle, die dein Land für deinen Wohnort bestimmt (§ 19a AFBG), schriftlich oder online. Welche das ist, findest du auf aufstiegs-bafoeg.de.
    2. Den Unterhaltsbeitrag gibt es frühestens ab dem Monat des Antrags (§ 11 Abs. 3 AFBG). Lehrgangskosten musst du spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragen (§ 19 AFBG).

Quellen:aufstiegs-bafoeg.de§ 2 AFBG§ 12 AFBG§ 13b AFBG§ 19 AFBG

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