Bildungsgutschein für eine Weiterbildung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann es ihn gibt
Das musst du tun:
- Die Agentur für Arbeit fördert eine berufliche Weiterbildung, wenn sie nötig ist, damit du nach Arbeitslosigkeit wieder Arbeit findest oder drohende Arbeitslosigkeit abwendest (§ 81 SGB III).
- Unter bestimmten Bedingungen werden auch Beschäftigte gefördert (§ 82 SGB III).
- Schritt 2
Erst beraten lassen
Das musst du tun:
- Vor dem Kurs muss dich die Agentur für Arbeit beraten haben. Melde dich deshalb, bevor du dich beim Kurs anmeldest.
- Bekommst du Grundsicherungsgeld, sprich zuerst mit deinem Jobcenter.
- Schritt 3
Der Gutschein
Das musst du tun:
- Passt alles, bekommst du einen Bildungsgutschein. Er nennt ein Bildungsziel, gilt nur eine bestimmte Zeit und kann auf eine Region beschränkt sein (§ 81 Abs. 4 SGB III).
- Kurs und Anbieter müssen für die Förderung zugelassen sein. Frag in der Beratung nach passenden Kursen.
- Schritt 4
Einlösen
Das musst du tun:
- Gib den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeit beim Anbieter ab. Der Anbieter legt ihn vor Kursbeginn der Agentur für Arbeit vor.
Quellen:Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildung§ 81 SGB III§ 82 SGB III
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