Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer es bekommt
Das musst du tun:
- Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Du bekommst es, wenn du mindestens 15 bist, die Altersgrenze der Rente noch nicht erreicht hast, arbeiten kannst und von deinem Geld nicht leben kannst (§ 7 SGB II).
- Auch wer arbeitet oder Arbeitslosengeld bekommt, kann es zusätzlich bekommen, wenn das Geld nicht reicht. Mitgerechnet werden Partnerin oder Partner und Kinder unter 25 in deinem Haushalt (Bedarfsgemeinschaft, § 7 SGB II), nicht aber Mitbewohner einer WG.
- Hast du die Altersgrenze erreicht oder kannst du dauerhaft nicht arbeiten, ist das Sozialamt zuständig (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
- Schritt 2
Antrag beim Jobcenter
Das musst du tun:
- Zuständig ist das Jobcenter an deinem Wohnort. Den Antrag stellst du online über jobcenter.digital, auf Papier oder vor Ort.
- Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, für die Zeit davor gibt es nichts (§ 37 SGB II). Stell ihn deshalb sofort. Fehlende Nachweise kannst du nachreichen.
- Schritt 3
Unterlagen
Das musst du tun:
- Halte Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge und Nachweise über Einkommen und Vermögen bereit. Welche Nachweise du genau brauchst, fragt der Antrag ab.
- Schritt 4
Nach dem Antrag
Das musst du tun:
- Das Jobcenter lädt dich meist zu einem Gespräch ein. Geh zu jedem Termin: Wer ohne wichtigen Grund fehlt, dem kann das Jobcenter die Leistung kürzen.
- Bekommst du schon Bürgergeld, musst du nichts neu beantragen. Endet dein Bewilligungszeitraum, stellst du einen Weiterbewilligungsantrag.
- Schritt 5
Wie viel
Das musst du tun:
- Das Jobcenter zahlt den Regelbedarf, eventuelle Mehrbedarfe und angemessene Kosten für Miete und Heizung. Wie viel du bekommst, hängt von deinem Haushalt, deinem Einkommen und deinem Wohnort ab.
Quellen:Jobcenter: Grundsicherungsgeld beantragenJobcenter findenGrundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab§ 7 SGB II§ 37 SGB II
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