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Arbeitslos melden

Das ist ein harter Moment. Eine Frist zählt zuerst: Melde dich innerhalb von 3 Tagen, nachdem du es erfahren hast, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, auch online.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Früh arbeitsuchend melden

    Das musst du tun:

    1. Endet dein Job, meldest du dich spätestens 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Erfährst du es später, etwa durch eine Kündigung, hast du dafür 3 Tage (§ 38 SGB III). Das gilt auch, wenn du gegen die Kündigung klagst. Endet eine betriebliche Ausbildung, gilt diese Pflicht nicht.
    2. Meldest du dich ohne wichtigen Grund zu spät, bekommst du 1 Woche kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit, § 159 SGB III).
  2. Schritt 2

    Arbeitslos melden

    Das musst du tun:

    1. Spätestens am ersten Tag ohne Job meldest du dich arbeitslos, online auf arbeitsagentur.de oder persönlich bei deiner Agentur für Arbeit (§ 141 SGB III). Das geht schon bis zu 3 Monate vorher.
    2. Fragen beantwortet die Agentur kostenlos unter 0800 4 555500.
  3. Schritt 3

    Arbeitslosengeld beantragen

    Das musst du tun:

    1. Danach stellst du den Antrag. Anspruch hast du in der Regel, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast (§§ 142, 143 SGB III).
    2. Du bekommst 60 % deines pauschalierten Nettolohns, mit Kind 67 % (§ 149 SGB III). Meist für bis zu 12 Monate, ab 50 je nach Versicherungszeit länger (§ 147 SGB III).
  4. Schritt 4

    Selbst gekündigt?

    Das musst du tun:

    1. Hast du ohne wichtigen Grund selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ruht das Arbeitslosengeld in der Regel 12 Wochen (Sperrzeit, § 159 SGB III).
  5. Schritt 5

    Reicht das Geld nicht?

    Das musst du tun:

    1. Bekommst du kein oder zu wenig Arbeitslosengeld, kannst du beim Jobcenter Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen.

Quellen:Agentur für Arbeit: Schritte bei ArbeitslosigkeitAgentur für Arbeit finden§ 38 SGB III§ 141 SGB III§ 159 SGB III

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