Gründungszuschuss
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Für wen
Das musst du tun:
- Du bekommst Arbeitslosengeld und machst dich hauptberuflich selbstständig. Bei der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 93 SGB III).
- Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
- Schritt 2
Vor der Gründung
Das musst du tun:
- Sprich mit der Agentur für Arbeit, bevor du startest. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn du sie vorher beantragst (§ 324 Abs. 1 SGB III).
- Du brauchst einen Geschäftsplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa der IHK, der Handwerkskammer oder einer Bank. Sie bestätigt, dass die Gründung tragfähig ist. Außerdem zeigst du, dass du die nötigen Kenntnisse hast.
- Schritt 3
Wie viel
Das musst du tun:
- 6 Monate lang bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld und dazu 300 € im Monat (§ 94 SGB III).
- Danach kann es 9 weitere Monate 300 € im Monat geben. Das beantragst du eigens und zeigst, dass du hauptberuflich selbstständig arbeitest.
- Schritt 4
Wann nicht
Das musst du tun:
- Liegt eine frühere Gründungsförderung nach dem SGB III noch keine 24 Monate zurück, gibt es keinen neuen Zuschuss (§ 93 Abs. 4 SGB III).
- Mit Grundsicherungsgeld gibt es keinen Gründungszuschuss; frag dann dein Jobcenter.
Quellen:Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss§ 93 SGB III§ 94 SGB III§ 324 SGB III
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