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Dein Deutschland

Ausländischen Führerschein umschreiben

Amtlich: Umschreibung einer Fahrerlaubnis beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Aus EU oder EWR

    Das musst du tun:

    1. Dein Führerschein gilt weiter, auch wenn du in Deutschland wohnst. Umschreiben musst du ihn nicht, du kannst aber. Für Lkw- und Busklassen gelten eigene Fristen.
  2. Schritt 2

    Aus einem anderen Staat

    Das musst du tun:

    1. Ab deinem Zuzug darfst du noch 6 Monate damit fahren. Die Führerscheinstelle kann das um bis zu 6 Monate verlängern, wenn du höchstens 12 Monate hier wohnst.
    2. Danach brauchst du einen deutschen Führerschein. Umschreiben kannst du auch später noch, fahren darfst du in der Zwischenzeit aber nicht.
  3. Schritt 3

    Mit oder ohne Prüfung

    Das musst du tun:

    1. Steht dein Staat mit deiner Klasse in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, entfallen ganz oder teilweise Prüfungen, Sehtest und Erste Hilfe.
    2. Bei allen anderen Staaten machst du Theorie- und Praxisprüfung, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs. Fahrstunden sind keine Pflicht.
  4. Schritt 4

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises: Ausweis, biometrisches Passfoto, dein ausländischer Führerschein und oft eine Übersetzung. Den ausländischen Führerschein gibst du ab, wenn du den deutschen bekommst.

Quellen:§ 29 FeV§ 28 FeV§ 30 FeV§ 31 FeVAnlage 11 FeV (Staatenliste)

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