Ausländischen Führerschein umschreiben
Amtlich: Umschreibung einer Fahrerlaubnis beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Aus EU oder EWR
Das musst du tun:
- Dein Führerschein gilt weiter, auch wenn du in Deutschland wohnst. Umschreiben musst du ihn nicht, du kannst aber. Für Lkw- und Busklassen gelten eigene Fristen.
- Schritt 2
Aus einem anderen Staat
Das musst du tun:
- Ab deinem Zuzug darfst du noch 6 Monate damit fahren. Die Führerscheinstelle kann das um bis zu 6 Monate verlängern, wenn du höchstens 12 Monate hier wohnst.
- Danach brauchst du einen deutschen Führerschein. Umschreiben kannst du auch später noch, fahren darfst du in der Zwischenzeit aber nicht.
- Schritt 3
Mit oder ohne Prüfung
Das musst du tun:
- Steht dein Staat mit deiner Klasse in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, entfallen ganz oder teilweise Prüfungen, Sehtest und Erste Hilfe.
- Bei allen anderen Staaten machst du Theorie- und Praxisprüfung, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs. Fahrstunden sind keine Pflicht.
- Schritt 4
Antrag
Das musst du tun:
- Bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises: Ausweis, biometrisches Passfoto, dein ausländischer Führerschein und oft eine Übersetzung. Den ausländischen Führerschein gibst du ab, wenn du den deutschen bekommst.
Quellen:§ 29 FeV§ 28 FeV§ 30 FeV§ 31 FeVAnlage 11 FeV (Staatenliste)
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