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Dein Deutschland

Auto aus dem Ausland anmelden

Amtlich: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Aus der EU

    Das musst du tun:

    1. Mit EU-Typgenehmigung reicht die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Herstellers. Die Zulassungsstelle kann die Daten auch über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer abrufen.
    2. War in der Zwischenzeit eine Hauptuntersuchung fällig, brauchst du sie vor der Zulassung, außer du hast eine Prüfung aus dem EU-Land.
  2. Schritt 2

    Von außerhalb der EU

    Das musst du tun:

    1. Der Zoll fertigt das Auto bei der Einfuhr ab. Die Zulassungsstelle will seine Unbedenklichkeitsbescheinigung sehen.
    2. Hat das Auto eine EU-Typgenehmigung und war es außerhalb von EU und EWR schon zugelassen, braucht es vor der Zulassung eine Hauptuntersuchung. Ohne passende Typgenehmigung läuft es über die Einzelgenehmigung, siehe nächster Schritt.
  3. Schritt 3

    Ohne COC

    Das musst du tun:

    1. Passt das Auto zu keinem genehmigten Typ, brauchst du ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für die Einzelgenehmigung (§ 21 StVZO, oft „Vollgutachten“).
  4. Schritt 4

    Unterlagen

    Das musst du tun:

    1. Ausländische Fahrzeugpapiere im Original, Kaufvertrag oder Rechnung, Ausweis, eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Zulassungsstelle behält die ausländischen Papiere ein.
    2. Fehlt bei zweiteiligen Papieren der zweite Teil, fragt die Zulassungsstelle erst über das Kraftfahrt-Bundesamt im Herkunftsland nach.
  5. Schritt 5

    Neuwagen aus der EU

    Das musst du tun:

    1. Höchstens 6 Monate alt oder höchstens 6.000 km gefahren: Dann zahlst du die Umsatzsteuer in Deutschland. Die Steuererklärung geht bis zum 10. Tag nach dem Kauf an das Finanzamt.

Quellen:§ 8 FZV§ 6 FZV§ 21 StVZO§ 1b UStG

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