Kurzzeitkennzeichen
Amtlich: Kurzkennzeichen beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wofür
Das musst du tun:
- Nur für Probe- und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist. Das Kennzeichen gilt nur für dieses eine Fahrzeug.
- Schritt 2
Voraussetzungen
Das musst du tun:
- Eine Kfz-Haftpflicht für das Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer) und eine gültige Hauptuntersuchung.
- Ohne gültige HU darfst du nur zur Prüfstelle im Bezirk oder im Nachbarbezirk und zurück fahren.
- Schritt 3
Beantragen
Das musst du tun:
- Bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts oder dort, wo das Fahrzeug steht. Bring Ausweis, eVB-Nummer und die Fahrzeugpapiere mit; was genau die Stelle will, steht auf ihrer Seite.
- Schritt 4
Gültigkeit
Das musst du tun:
- Das Ablaufdatum steht auf dem Schild: höchstens bis zum Ende des 5. Tages nach der Zuteilung. Danach darfst du nicht mehr fahren.
- Den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen hast du bei jeder Fahrt dabei.
Quellen:§ 42 FZV
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.