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Dein Deutschland

Kurzzeitkennzeichen

Amtlich: Kurzkennzeichen beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wofür

    Das musst du tun:

    1. Nur für Probe- und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist. Das Kennzeichen gilt nur für dieses eine Fahrzeug.
  2. Schritt 2

    Voraussetzungen

    Das musst du tun:

    1. Eine Kfz-Haftpflicht für das Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer) und eine gültige Hauptuntersuchung.
    2. Ohne gültige HU darfst du nur zur Prüfstelle im Bezirk oder im Nachbarbezirk und zurück fahren.
  3. Schritt 3

    Beantragen

    Das musst du tun:

    1. Bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts oder dort, wo das Fahrzeug steht. Bring Ausweis, eVB-Nummer und die Fahrzeugpapiere mit; was genau die Stelle will, steht auf ihrer Seite.
  4. Schritt 4

    Gültigkeit

    Das musst du tun:

    1. Das Ablaufdatum steht auf dem Schild: höchstens bis zum Ende des 5. Tages nach der Zuteilung. Danach darfst du nicht mehr fahren.
    2. Den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen hast du bei jeder Fahrt dabei.

Quellen:§ 42 FZV

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