Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Halle (Saale) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Auto abmelden“.
5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, derzeit nicht möglich)
zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl:
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen und es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll:
falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
Kennzeichenschilder für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Verwertungsnachweis, also eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde
zusätzlichen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug im Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) entsorgt wurde
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.sachsen-anhalt.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 31.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.