Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Erfurt im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Auto abmelden“.
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Unterlagen
falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Verwertungsnachweis oder
Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.thueringen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 20.04.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.