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Auto ummelden in Trier

Was Trier im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Auto ummelden“.

Zuständige Stellen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung

Adresse
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Telefon
115
Öffnungszeiten
  • Montag 07:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
  • vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Hermeskeil

Adresse
Langer Markt 12
54411 Hermeskeil
Telefon
115
Öffnungszeiten
  • Montag 07:30 - 11:30 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr
  • Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
  • Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr
  • Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
  • Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Saarburg

Adresse
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Telefon
115
Öffnungszeiten
  • Montag 07:30 - 10:30 Uhr
  • Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
  • Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
  • Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
  • Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Online erledigen

Gebühr

Fristen

Unterlagen

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Wann du ummeldest
  2. Online mit i-Kfz
  3. Vor Ort: Unterlagen
  4. Gebühren
  5. Typische Fehler

Gilt auch für die Ortsteile von Trier: Biewer, Ehrang, Eitelsbach, Feyen, Filsch, Heiligkreuz, Herresthal, Kernscheid, Kürenz, Mariahof, Olewig, Pallien, Pfalzel, Ruwer, Tarforst, Trier-West, Weismark, Zewen. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bus.rlp.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 23.06.2026 · Offizielle Seite der Leistung

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.