Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Bremerhaven im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Baugenehmigung beantragen“.
Mo 09:00 - 17:00; Di-Fr 09:00 - 12:00; außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Wichtig: Aus organisatorischen Gründen ist zurzeit donnerstags keine Akteneinsicht möglich.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.00 und beträgt 9 v.T. der Baukosten.
Fristen
Die Baugenehmigung kann gemäß § 73 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung einmal um zwei Jahre verlängert werden. Danach ist bei Nichtausnutzung ein neuer Bauantrag erforderlich.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bremerhaven.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 29.04.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.