Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Hannover im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Baugenehmigung beantragen“.
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und der Anlage 1 der BauGO.
Sie kann in Abhängigkeit von der Art des Bauvorhabens und dem dafür notwendigen Prüfumfang stark variieren.
Für die nachträgliche Prüfung einer baulichen Anlage, die ohne notwendige Baugenehmigung errichtet wurde, fallen die dreifachen Gebühren an, falls die Baumaßnahme nachträglich genehmigt werden kann oder geduldet wird.
Fristen
Sollten Sie aufgefordert werden, weitere Unterlagen einzureichen oder eingereichte Unterlagen nachzubessern, so setzt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde dazu eine Frist.
Bitte beachten Sie diese Frist unbedingt, da sonst Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann und kostenpflichtig an Sie zurückgesandt wird.
Mit dem Bau dürfen Sie beginnen, sobald die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung erteilt hat und Sie alle eventuell darin enthaltenen Bedingungen erfüllt haben.
Die Baugenehmigung kann auf Antrag um drei Jahre verlängert werden. Der Antrag dafür muss vor Ablauf der Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
Unterlagen
Geregelt ist das in der Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (BauVorlVO) .
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 27.03.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.