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Baugenehmigung beantragen in Kiel

Was Kiel im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Baugenehmigung beantragen“.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse
Fleethörn 9
24103 Kiel
Öffnungszeiten
  • Sie erreichen uns:
  • per Telefon 0431 901 – 2660
  • Di. 8:30 – 12:30 Uhr
  • und per E-Mail [email protected]
  • Anfragen können am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten. Nutzen Sie für die Bauberatung gern das verlinkte Online-Formular.

Online erledigen

Gebühr

Fristen

Unterlagen

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Was auf dem Grundstück erlaubt ist
  2. Entwurfsverfasser beauftragen
  3. Bauantrag stellen
  4. Bauen erst mit Genehmigung

Gilt auch für die Ortsteile von Kiel: Dietrichsdorf, Elmschenhagen, Frederiksort, Friedrichsort, Gaarden, Hassee, Hasseldieksdamm, Holtenau, Kronsburg, Meimersdorf, Mettenhof, Moorsee, Neumühlen, Neumühlen-Dietrichsdorf, Pries, Ravensberg, Rönne, Russee, Schilksee, Schreventeich, Suchsdorf, Wellingdorf, Wellsee, Wik. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · zufish.schleswig-holstein.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 21.08.2026 · Offizielle Seite der Leistung

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.