Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Baum fällen und Schnittzeiten

Amtlich: Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Die Satzung deiner Gemeinde

    Das musst du tun:

    1. Ob du für einen Baum auf deinem Grundstück eine Genehmigung brauchst, regelt die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung deiner Gemeinde. Nicht jede Gemeinde hat eine.
    2. Welche Bäume geschützt sind, etwa ab welchem Stammumfang oder welche Arten, steht dort und ist überall anders. Unten steht, was die Gemeinde des Grundstücks anbietet.
  2. Schritt 2

    Erst die Genehmigung, dann fällen

    Das musst du tun:

    1. Ist dein Baum geschützt, beantragst du die Fällgenehmigung vorher bei der Gemeinde oder dem Landkreis. Manche Satzungen verlangen eine Ersatzpflanzung.
  3. Schritt 3

    Schnittzeit vom 1. März bis 30. September

    Das musst du tun:

    1. In dieser Zeit darfst du Hecken, Gebüsche und Bäume außerhalb von Gärten weder fällen noch auf den Stock setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
    2. Bäume im Garten nimmt das Bundesrecht davon aus, die Satzung kann sie trotzdem schützen.
  4. Schritt 4

    Nester und Höhlen

    Das musst du tun:

    1. Nester, Bruthöhlen und Quartiere geschützter Tiere wie Vögel oder Fledermäuse darfst du das ganze Jahr nicht zerstören (§ 44 BNatSchG). Schau vor dem Fällen nach.

Quellen:§ 39 BNatSchG§ 44 BNatSchG

Zuständige Stelle finden

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.