Baum fällen und Schnittzeiten
Amtlich: Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Die Satzung deiner Gemeinde
Das musst du tun:
- Ob du für einen Baum auf deinem Grundstück eine Genehmigung brauchst, regelt die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung deiner Gemeinde. Nicht jede Gemeinde hat eine.
- Welche Bäume geschützt sind, etwa ab welchem Stammumfang oder welche Arten, steht dort und ist überall anders. Unten steht, was die Gemeinde des Grundstücks anbietet.
- Schritt 2
Erst die Genehmigung, dann fällen
Das musst du tun:
- Ist dein Baum geschützt, beantragst du die Fällgenehmigung vorher bei der Gemeinde oder dem Landkreis. Manche Satzungen verlangen eine Ersatzpflanzung.
- Schritt 3
Schnittzeit vom 1. März bis 30. September
Das musst du tun:
- In dieser Zeit darfst du Hecken, Gebüsche und Bäume außerhalb von Gärten weder fällen noch auf den Stock setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
- Bäume im Garten nimmt das Bundesrecht davon aus, die Satzung kann sie trotzdem schützen.
- Schritt 4
Nester und Höhlen
Das musst du tun:
- Nester, Bruthöhlen und Quartiere geschützter Tiere wie Vögel oder Fledermäuse darfst du das ganze Jahr nicht zerstören (§ 44 BNatSchG). Schau vor dem Fällen nach.
Quellen:§ 39 BNatSchG§ 44 BNatSchG
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