Hausnummer beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Die Gemeinde legt sie fest
Das musst du tun:
- Die Hausnummer setzt die Gemeinde fest (§ 126 Abs. 3 BauGB). Wie du sie beantragst, regeln das Landesrecht und die Gemeinde, das ist überall etwas anders.
- Unten steht, was die Gemeinde des Grundstücks anbietet.
- Schritt 2
Bei einem Neubau früh fragen
Das musst du tun:
- Frag bei einem Neubau rechtzeitig vor dem Einzug nach. Für die Anmeldung beim Einzug, die Post und die Versorger brauchst du eine Anschrift.
- Schritt 3
Nummer anbringen
Das musst du tun:
- Als Eigentümerin oder Eigentümer bringst du die festgesetzte Nummer am Haus an (§ 126 Abs. 3 BauGB). Wie groß und wo sie hängen muss, steht in den Regeln deiner Gemeinde.
Quellen:§ 126 BauGB
Zuständige Stelle finden
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