Gehwegüberfahrt und Bordsteinabsenkung
Amtlich: Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer zuständig ist
Das musst du tun:
- Über eine Zufahrt über den Gehweg entscheidet, wem die Straße gehört: bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen eine andere Stelle. Grundlage sind die Straßengesetze der Länder, bei Bundesstraßen § 8a FStrG.
- Unten steht, was die Gemeinde des Grundstücks anbietet.
- Schritt 2
Vor dem Bau beantragen
Das musst du tun:
- Stell den Antrag, bevor jemand den Bordstein anfasst. Meist gehören ein Lageplan und Fotos der Stelle dazu. Entsteht die Zufahrt mit einem Neubau, kann sie schon Teil der Baugenehmigung sein; frag nach.
- Wer die Überfahrt baut, eine Firma der Gemeinde oder eine von dir beauftragte, und wer was bezahlt, legt die Gemeinde fest. Frag vorher nach.
- Schritt 3
Für die Baustelle
Das musst du tun:
- Brauchen Baufahrzeuge nur für die Bauzeit eine Zufahrt, bieten viele Gemeinden eine vorläufige Überfahrt an. Frag danach, wenn du den Bau planst.
Quellen:§ 8a FStrG
Zuständige Stelle finden
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