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Gehwegüberfahrt und Bordsteinabsenkung

Amtlich: Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer zuständig ist

    Das musst du tun:

    1. Über eine Zufahrt über den Gehweg entscheidet, wem die Straße gehört: bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen eine andere Stelle. Grundlage sind die Straßengesetze der Länder, bei Bundesstraßen § 8a FStrG.
    2. Unten steht, was die Gemeinde des Grundstücks anbietet.
  2. Schritt 2

    Vor dem Bau beantragen

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag, bevor jemand den Bordstein anfasst. Meist gehören ein Lageplan und Fotos der Stelle dazu. Entsteht die Zufahrt mit einem Neubau, kann sie schon Teil der Baugenehmigung sein; frag nach.
    2. Wer die Überfahrt baut, eine Firma der Gemeinde oder eine von dir beauftragte, und wer was bezahlt, legt die Gemeinde fest. Frag vorher nach.
  3. Schritt 3

    Für die Baustelle

    Das musst du tun:

    1. Brauchen Baufahrzeuge nur für die Bauzeit eine Zufahrt, bieten viele Gemeinden eine vorläufige Überfahrt an. Frag danach, wenn du den Bau planst.

Quellen:§ 8a FStrG

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