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Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer sie braucht

    Das musst du tun:

    1. Wirken sich Arbeiten auf den Verkehr aus, etwa eine Baustelle auf Gehweg oder Fahrbahn, ein Kran oder ein Halteverbot für Baufahrzeuge, holt das ausführende Unternehmen vor Beginn eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ein (§ 45 Abs. 6 StVO). Bauunternehmen legen einen Verkehrszeichenplan vor.
    2. Baust du selbst, ohne Firma, frag die Behörde, was sie von dir braucht.
  2. Schritt 2

    Was darin steht

    Das musst du tun:

    1. Die Anordnung legt fest, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und wie der Verkehr beschränkt oder umgeleitet wird und welche Schilder aufgestellt werden. Daran muss sich das Unternehmen halten.
  3. Schritt 3

    Wo und wann

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder des Landkreises (§ 44 StVO). Wie lange vorher du den Antrag stellen musst, ist überall anders; frag früh nach. Unten steht, was die Gemeinde des Grundstücks anbietet.
    2. Für einen Umzug gibt es ein eigenes Halteverbot.

Quellen:§ 45 StVO§ 44 StVO

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