Begleitetes Fahren ab 17
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Fahrschule
Das musst du tun:
- Melde dich bei einer Fahrschule an. Dazu kommen ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs.
- Schritt 2
Antrag ab 16 ½
Das musst du tun:
- Bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises, oft über die Fahrschule. Deine Eltern müssen zustimmen.
- Unterlagen: Ausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und die Angaben zu den Begleitpersonen. Stell den Antrag früh, die Bearbeitung kann Wochen dauern.
- Schritt 3
Begleitpersonen
Das musst du tun:
- Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B, beim Antrag höchstens 1 Punkt in Flensburg.
- Sie stehen mit Namen auf der Prüfungsbescheinigung und dürfen nicht unter Alkohol (ab 0,5 Promille) oder Cannabis stehen.
- Schritt 4
Prüfungen
Das musst du tun:
- Theorie frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, Praxis frühestens 1 Monat davor.
- Schritt 5
Mit 18
Das musst du tun:
- Die Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag. Beantrage rechtzeitig den Kartenführerschein. Die Gebühren legt die Führerscheinstelle fest.
Quellen:§ 48a Fahrerlaubnis-VerordnungVerfahrensbeschreibung Baden-Württemberg (Heidelberg)
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