Führerschein
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Für wen
Das musst du tun:
- Für alle, die einen Führerschein umtauschen oder erneuern müssen: alte Papierführerscheine, Kartenführerscheine aus der Zeit vor dem 19. Januar 2013 und neuere Karten, deren 15 Jahre ablaufen.
- Für den ersten Führerschein, einen verlorenen und einen ausländischen Führerschein gibt es eigene Anleitungen.
- Schritt 2
Umtauschfristen
Das musst du tun:
- Papierführerscheine, bis Ende 1998 ausgestellt: Die Fristen für alle ab 1953 Geborenen sind abgelaufen. Wer vor 1953 geboren ist, tauscht bis 19. Januar 2033 um.
- Kartenführerscheine nach Ausstellungsjahr: 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026 (abgelaufen), 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027, 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028, 2008 bis 19. Januar 2029. Danach folgt jedes Jahr ein Ausstellungsjahr, bis zum 19. Januar 2033 für 2012 und Anfang 2013 (Anlage 8e FeV).
- Nach der Frist ist das Dokument ungültig (§ 24a FeV). Deine Fahrerlaubnis bleibt, du brauchst aber einen neuen Führerschein.
- Schritt 3
Neue Führerscheine gelten 15 Jahre
Das musst du tun:
- Seit 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind 15 Jahre gültig; das Datum steht in Feld 4b. Danach beantragst du ein neues Dokument, ohne Prüfung und ohne Gesundheitsnachweis.
- Für Lkw- und Busklassen gelten kürzere Fristen mit ärztlichen Nachweisen. Dafür gibt es eine eigene Anleitung.
- Schritt 4
Zuständige Stelle und Unterlagen
Das musst du tun:
- Zuständig ist die Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises.
- Bring Ausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein mit.
- Stammt der alte Führerschein von einer anderen Führerscheinstelle, kann deine Stelle eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde verlangen. Frag vorher nach.
- Schritt 5
Gebühr
Das musst du tun:
- Die Gebühren stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Nr. 202). Den Betrag für deinen Fall nennt dir die Führerscheinstelle.
- Schritt 6
Ausländischer Führerschein
Das musst du tun:
- Ein gültiger Führerschein aus der EU oder dem EWR gilt in der Regel weiter (§ 28 FeV). Einer aus einem anderen Staat gilt nach dem Zuzug nur noch 6 Monate (§ 29 FeV); danach musst du ihn umschreiben lassen.
- Schritt 7
Typische Fehler
Das musst du tun:
- Nach Ablauf der Frist fährst du ohne gültigen Führerschein, auch wenn die Fahrerlaubnis besteht. Kümmere dich vor dem Stichtag um einen Termin.
- Den alten Führerschein gibst du ab oder behältst ihn entwertet; mit dem neuen verliert er seine Gültigkeit (§ 25 Abs. 5 FeV).
- Ist der alte Führerschein weg, ist das kein Umtausch: Du beantragst einen Ersatzführerschein.
Quellen:Bundesportal§ 24a FeVUmtauschfristen (Anlage 8e FeV)§ 25 FeV§ 28 FeV§ 29 FeVGebühren (GebOSt, Anlage)
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