Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Würzburg im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Briefwahl“.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.
Unterlagen
Bei der mündlichen Beantragung eines Wahlscheins ohne Verwendung des Formblatts auf der Wahlbenachrichtigung oder eines Online-Formulars:
amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass),
wenn möglich auch Vorlage der Wahlbenachrichtigung
Bei Beantragung oder Abholung des Wahlscheins für andere Personen:
jeweils gesonderte schriftliche Vollmacht für die Beantragung und Abholung des Wahlscheins und
amtlicher Lichtbildausweis
Bei Ausübung des Wahlrechts in einem anderen Wahllokal (siehe oben):
Wahlschein und
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bayernportal.de · abgerufen am 09.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.