Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Chemnitz im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Briefwahl“.
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebühr
keine
Fristen
Beantragung von Wahlschein / Briefwahlunterlagen: spätestens bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Europawahl bis 18:00 Uhr, Landtags- und Kommunalwahlen bis 16:00 Uhr, Bundestagswahl bis 15:00 Uhr)
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Wahlschein-Beantragung auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Unterlagen
Antrag (möglichst auf dem Vordruck der Wahlbenachrichtigungskarte) mit Ihren Angaben zu
Familiennamen und Vornamen
genauer Wohnanschrift
Geburtsdatum
gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für Ihre Vertretung
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · amt24.sachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 09.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.