Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Bundeswehr: Fragebogen, Musterung und Verweigerung

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer den Brief bekommt

    Das musst du tun:

    1. Seit 2026 schreibt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr junge Deutsche nach dem 18. Geburtstag an, zuerst den Jahrgang 2008. Im Brief steht ein QR-Code zum Fragebogen.
    2. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen (§ 15a WPflG). Für Frauen und Menschen anderen Geschlechts ist er freiwillig. Wer dauerhaft im Ausland lebt, muss ihn nicht ausfüllen, solange er dort wohnt.
  2. Schritt 2

    Fragebogen ausfüllen

    Das musst du tun:

    1. Du hast einen Monat Zeit, online über den QR-Code oder schriftlich. Der Fragebogen fragt unter anderem nach deinem Interesse am Wehrdienst, nach Größe, Gewicht und Abschlüssen und danach, wie fit du dich einschätzt.
    2. Antwortet ein Mann nicht, bekommt er eine zweite Aufforderung mit neuer Frist förmlich zugestellt (§ 15a Abs. 4 WPflG). Wer gar nicht, falsch oder unvollständig antwortet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld bekommen (§ 45 WPflG). Der Fragebogen selbst kostet nichts.
  3. Schritt 3

    Musterung

    Das musst du tun:

    1. Männer ab Jahrgang 2008 müssen zur Musterung, wenn das Karrierecenter sie einlädt (§§ 16, 17 WPflG). Dort gibt es eine ärztliche Untersuchung, einen Test am Computer und ein Gespräch, meist an einem Tag.
    2. Für alle wehrpflichtigen Männer ab Jahrgang 2008 soll die Musterung ab Juli 2027 in 24 Musterungszentren laufen. Bis dahin lädt die Bundeswehr vor allem Interessierte ein. Notwendige Kosten, etwa für die Fahrt, bekommst du erstattet (§ 19 WPflG).
  4. Schritt 4

    Der Dienst selbst

    Das musst du tun:

    1. Der Wehrdienst ist derzeit freiwillig und dauert 6 bis 11 Monate; die ersten 6 sind Probezeit. Eine Pflicht zum Dienst müsste der Bundestag erst durch ein eigenes Gesetz beschließen (§ 2a WPflG).
  5. Schritt 5

    Verweigerung beantragen

    Das musst du tun:

    1. Aus Gewissensgründen kannst du den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern (Art. 4 Abs. 3 GG). Den Antrag schickst du schriftlich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln, frühestens 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag. Deine Eltern müssen nicht zustimmen.
    2. Dazu gehören ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche, ausführliche Begründung deiner Gewissensentscheidung (§ 2 KDVG). Musterschreiben aus dem Internet und Texte einer KI reichen nicht.
  6. Schritt 6

    Wie entschieden wird

    Das musst du tun:

    1. Es entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Hat es Zweifel, darfst du dich zuerst schriftlich äußern; danach kann es dich befragen. Gegen eine Ablehnung legst du Widerspruch ein und kannst vor dem Verwaltungsgericht klagen. Eine Gebühr sieht das Gesetz nicht vor.
    2. Fragebogen und Musterung bleiben auch nach dem Antrag Pflicht (§ 3 KDVG). Wer vor 2010 geboren ist, bekommt die Entscheidung auch ohne Musterung, in der Regel innerhalb von 9 Monaten (§ 13 KDVG). Auch Soldatinnen und Soldaten können verweigern.

Quellen:Bundeswehr: FragebogenBundeswehr: Musterung§ 15a WPflG§ 17 WPflG§ 2 KDVG§ 3 KDVG§ 13 KDVGBAFzA: Kriegsdienstverweigerung

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.