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Duales Studium im Beamtenverhältnis

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was es ist

    Das musst du tun:

    1. Für den gehobenen Dienst studierst du an einer Hochschule der Verwaltung, mit Theorie und Praxis im Wechsel. Beim Bund dauert das in der Regel 3 Jahre und endet mit einem Bachelor oder einem Diplom (FH) (§ 16 BLV); die Länder regeln es in eigenem Recht ähnlich.
    2. Du bist dabei Beamtin oder Beamter auf Widerruf, heißt Anwärterin oder Anwärter (§ 13 BLV) und bekommst Anwärterbezüge (§ 59 BBesG).
  2. Schritt 2

    Voraussetzungen

    Das musst du tun:

    1. Du brauchst die Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand; so regelt es § 17 Abs. 4 BBG für den gehobenen Dienst beim Bund.
    2. Beamtin oder Beamter werden können Deutsche und Staatsangehörige der EU, des EWR und bestimmter Drittstaaten wie der Schweiz; manche Aufgaben sind Deutschen vorbehalten. Du musst jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten (§ 7 BBG).
  3. Schritt 3

    Beim Bund bewerben

    Das musst du tun:

    1. Die Hochschule des Bundes bildet in 10 Fachbereichen aus, etwa allgemeine Verwaltung, Zoll, Bundespolizei, Auswärtiger Dienst und Wetterdienst. Du bewirbst dich bei der Behörde, die einstellt; Stellen stehen auf karriere.bund.de und wir-sind-bund.de.
    2. Für den Studiengang Verwaltungsmanagement mit Start am 1. April oder 1. Oktober 2027 läuft die Online-Bewerbung bis zum 15. Oktober 2026, mit einem Online-Test des Bundesverwaltungsamts. Beim Zoll gilt dieselbe Frist für alle Ausbildungen und Studiengänge (Stand 8. Oktober 2026).
  4. Schritt 4

    Bei Land und Gemeinde

    Das musst du tun:

    1. Länder und Gemeinden stellen selbst ein. Du bewirbst dich bei der Behörde oder Stadt, nicht bei der Hochschule: in Nordrhein-Westfalen etwa beim Land, einer Kommune oder der Rentenversicherung für ein Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung. In Bayern beginnt das Verfahren für die Studienplätze im nichttechnischen Verwaltungsdienst und in der Justiz mit der Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses.
    2. Stellen stehen auf den Karriereseiten der Länder und Städte und auf service.bund.de.

Quellen:§ 7 BBG§ 17 BBGBLV 2026§ 59 BBesGHochschule des Bundes: Bewerbung 2027Karriere in der BundesverwaltungZoll: BewerbungHSPV NRW: Zugang zum StudiumBayerischer Landespersonalausschuss

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