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Fortbildung für Lehrkräfte

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Pflicht zur Fortbildung

    Das musst du tun:

    1. Lehrkräfte müssen sich fortbilden; das regeln die Länder. In Nordrhein-Westfalen gehört dazu auch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen in der unterrichtsfreien Zeit (§ 57 Abs. 3 SchulG NRW).
  2. Schritt 2

    Kurse finden

    Das musst du tun:

    1. Jedes Land hat ein Landesinstitut mit einem Katalog, in dem du Kurse suchst und buchst. Dazu kommen Fortbildungen an der eigenen Schule und in manchen Ländern zugelassene externe Anbieter.
  3. Schritt 3

    Genehmigung

    Das musst du tun:

    1. Liegt eine Fortbildung in der Unterrichtszeit, braucht sie eine Genehmigung, meist von der Schulleitung. In Nordrhein-Westfalen setzt das in der Regel voraus, dass die Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vor- oder nachgeholt wird.

Quellen:§ 57 SchulG NRWALP Dillingen: Fortbildungsverpflichtung

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. In Baden-Württemberg ist das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) zuständig; Angebote stehen im ZSL-Katalog und auf dem Lehrerfortbildungsserver.

Quellen:Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg

Bayern
  1. In Bayern ist die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen zuständig. Staatliche und externe Kurse stehen in der Datenbank FIBS. Lehrkräfte sollen sich in 4 Jahren mindestens 12 Tage fortbilden.

Quellen:ALP Dillingen: Fortbildungsverpflichtung

Berlin
  1. In Berlin richtet sich die „Fortbildung Berlin“ an Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und weiteres pädagogisches Personal des Landes.

Quellen:Fortbildung Berlin

Brandenburg
  1. In Brandenburg ist das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA) zuständig; Kurse stehen im FortbildungsNetz.

Quellen:LIBRA Brandenburg

Bremen
  1. In Bremen ist das Landesinstitut für Schule (LIS) zuständig; es hat ein eigenes Fortbildungsprogramm.

Quellen:LIS Bremen: Fortbildungsprogramm

Hamburg
  1. In Hamburg ist das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI) zuständig; sein Programm buchst du im TIS-Portal.

Quellen:Landesinstitut Hamburg

Hessen
  1. In Hessen ist die Hessische Lehrkräfteakademie für Fortbildung und Beratung zuständig.

Quellen:Hessische Lehrkräfteakademie

Mecklenburg-Vorpommern
  1. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) zuständig; seine Kurse stehen in der Fortbildungsdatenbank.

Quellen:IQ M-V: Fortbildung

Niedersachsen
  1. In Niedersachsen ist das Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) zuständig. Es gibt landesweite, regionale und schulinterne Fortbildungen und zugelassene externe Anbieter.

Quellen:Bildungsportal Niedersachsen: Fortbildung

Nordrhein-Westfalen
  1. In Nordrhein-Westfalen steuern 13 Regionalteams für Fortbildung bei den Bezirksregierungen die staatliche Lehrkräftefortbildung und beraten die Schulen. Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur (QUA-LiS NRW) in Soest entwickelt die Konzepte.

Quellen:Schulministerium NRW: Fortbildung

Rheinland-Pfalz
  1. In Rheinland-Pfalz ist das Pädagogische Landesinstitut (PL) zuständig; Kurse findest du in seinem Veranstaltungskatalog.

Quellen:Pädagogisches Landesinstitut: Veranstaltungskatalog

Sachsen
  1. In Sachsen ist das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zuständig.

Quellen:Landesamt für Schule und Bildung Sachsen

Sachsen-Anhalt
  1. In Sachsen-Anhalt ist das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) zuständig.

Quellen:LISA Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein
  1. In Schleswig-Holstein ist das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) zuständig; Kurse buchst du im Online-System formix.

Quellen:IQSH Schleswig-Holstein

Thüringen
  1. In Thüringen ist das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) zuständig; seine Kurse stehen im Schulportal.

Quellen:ThILLM Thüringen

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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