Fortbildung für Lehrkräfte
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Pflicht zur Fortbildung
Das musst du tun:
- Lehrkräfte müssen sich fortbilden; das regeln die Länder. In Nordrhein-Westfalen gehört dazu auch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen in der unterrichtsfreien Zeit (§ 57 Abs. 3 SchulG NRW).
- Schritt 2
Kurse finden
Das musst du tun:
- Jedes Land hat ein Landesinstitut mit einem Katalog, in dem du Kurse suchst und buchst. Dazu kommen Fortbildungen an der eigenen Schule und in manchen Ländern zugelassene externe Anbieter.
- Schritt 3
Genehmigung
Das musst du tun:
- Liegt eine Fortbildung in der Unterrichtszeit, braucht sie eine Genehmigung, meist von der Schulleitung. In Nordrhein-Westfalen setzt das in der Regel voraus, dass die Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vor- oder nachgeholt wird.
Quellen:§ 57 SchulG NRWALP Dillingen: Fortbildungsverpflichtung
Was in deinem Land gilt
Baden-Württemberg
- In Baden-Württemberg ist das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) zuständig; Angebote stehen im ZSL-Katalog und auf dem Lehrerfortbildungsserver.
Bayern
- In Bayern ist die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen zuständig. Staatliche und externe Kurse stehen in der Datenbank FIBS. Lehrkräfte sollen sich in 4 Jahren mindestens 12 Tage fortbilden.
Berlin
- In Berlin richtet sich die „Fortbildung Berlin“ an Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und weiteres pädagogisches Personal des Landes.
Quellen:Fortbildung Berlin
Brandenburg
- In Brandenburg ist das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA) zuständig; Kurse stehen im FortbildungsNetz.
Quellen:LIBRA Brandenburg
Bremen
- In Bremen ist das Landesinstitut für Schule (LIS) zuständig; es hat ein eigenes Fortbildungsprogramm.
Quellen:LIS Bremen: Fortbildungsprogramm
Hamburg
- In Hamburg ist das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI) zuständig; sein Programm buchst du im TIS-Portal.
Quellen:Landesinstitut Hamburg
Hessen
- In Hessen ist die Hessische Lehrkräfteakademie für Fortbildung und Beratung zuständig.
Quellen:Hessische Lehrkräfteakademie
Mecklenburg-Vorpommern
- In Mecklenburg-Vorpommern ist das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) zuständig; seine Kurse stehen in der Fortbildungsdatenbank.
Quellen:IQ M-V: Fortbildung
Niedersachsen
- In Niedersachsen ist das Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) zuständig. Es gibt landesweite, regionale und schulinterne Fortbildungen und zugelassene externe Anbieter.
Nordrhein-Westfalen
- In Nordrhein-Westfalen steuern 13 Regionalteams für Fortbildung bei den Bezirksregierungen die staatliche Lehrkräftefortbildung und beraten die Schulen. Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur (QUA-LiS NRW) in Soest entwickelt die Konzepte.
Rheinland-Pfalz
- In Rheinland-Pfalz ist das Pädagogische Landesinstitut (PL) zuständig; Kurse findest du in seinem Veranstaltungskatalog.
Sachsen
- In Sachsen ist das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zuständig.
Sachsen-Anhalt
- In Sachsen-Anhalt ist das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) zuständig.
Quellen:LISA Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
- In Schleswig-Holstein ist das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) zuständig; Kurse buchst du im Online-System formix.
Quellen:IQSH Schleswig-Holstein
Thüringen
- In Thüringen ist das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) zuständig; seine Kurse stehen im Schulportal.
Quellen:ThILLM Thüringen
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
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