Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Ulm im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Einbürgerung“.
Allgemeine Öffnungszeit (Allgemeine Öffnungszeit Ausländerwesen ) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Montagnachmittag nur mit Termin Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag nur mit Termin Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungsz…
bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: EUR 51,00
Zusätzliche Kosten können
für die Vorlage von Personenstandsurkunden
für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen bzw. Sprachkenntnissen
durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
Fristen
Keine
Unterlagen
gültiges Ausweisdokument (nationaler Reisepass oder anderes anerkanntes Identitätsdokument mit Lichtbild wie zum Beispiel Personalausweis oder ID-Karte)
Nachweise zum Personenstand
Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung und über die Altersvorsorge
Bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts beziehungsweise bei gemeinsamer elterlicher Sorge Einverständniserklärung des anderen Elternteils.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 02.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.