Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Oldenburg (Oldb) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Einbürgerung“.
Öffnungszeiten der Information (kein Termin erforderlich!)
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 15.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen außerhalb der Information sind ausschließlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fristen
nicht angegeben
Unterlagen
Einzelfallabhängig. In der Regel jedoch:
Gültiger Pass und gültiger Aufenthaltstitel
Urkunden zum Personenstand (Geburts- / Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenen falls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse / gegebenenfalls Sprachzertifikat Deutsch B1 und Einbürgerungstest / Test Leben in Deutschland
Die letzten drei Lohnabrechnungen
Sofern Selbständig
Gewerbeanmeldung
den letzten Steuerbescheid des Finanzamtes
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 01.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.