Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Bonn im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Einbürgerung“.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 UhrDonnerstag zusätzlich von 14 bis 17:30 UhrMittwochs geschlossenTelefonische ServicezeitenMontag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhrzusätzlich Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede einzubürgernde Person grundsätzlich 255 Euro, so auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Einbürgerungsgebühr 51 Euro.
Die Einbürgerungsgebühr ist bei Abgabe des Antrags in voller Höhe zu entrichten.
Unterlagen
Zum Nachweis der Identität, Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus
Gültiger Heimatpass bzw. abgelaufener Heimatpass und/oder Identitätskarte
Ausweis (z.B. auch Reiseausweis für Flüchtlinge) oder Ausweisersatz
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Zum Nachweis der Identität und des Personenstandes
Geburtsurkunde von jeder Person für die die Einbürgerung beantragt wird und je nach Land individuelle (Einzel-) Registerauszüge mit Legalisation oder Apostille
Sofern verheiratet: Ausländische Heiratsurkunde mit Legalisation oder Apostille bzw. deutsche Eheurkunde
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.