Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Köln im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Einbürgerung“.
Zuständige Stelle
Einbürgerung
Adresse
Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
EUR 255,00 EUR 51,00 bei miteingebürgerten, minderjährigen Kindern, die keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben
Die Gebühr kann sowohl in bar als auch per Kartenzahlung entrichtet werden. Aus verwaltungsorganisatorischen Gründen wird die Entrichtung der Gebühr mittels Kartenzahlung bevorzugt.
Fristen
nicht vorhanden
Unterlagen
Antrag auf Einbürgerung
gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
gültiger Aufenthaltstitel
Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.