Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Halle (Saale) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Einbürgerung“.
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Gebühr
Hinweise:
Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
In Konkretisierung zu den oben genannten Punkten:
Sowohl im Falle der Einbürgerung als auch für die Ablehnung eines Antrags sind Gebühren zu erheben. Wird der Antrag zurückgenommen, reduziert sich die Gebühr.
Unterlagen
Antrag auf Einbürgerung
gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
gültiger Aufenthaltstitel
Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.sachsen-anhalt.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 07.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.