Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Ulm im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Führerschein“.
Servicezeit (Öffnungszeiten der Führerscheinstelle. Aktuell ist der Besuch der Führerscheinstelle nur mit Termin möglich.) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise
Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern.
Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
erste Meldebestätigung in Deutschland
ein biometrisches Passfoto
ausländischer Führerschein mit Übersetzung, wenn kein EU-/EWR-Führerschein
Übersetzungen werden von anerkannten Automobilclubs erstellt.
bei einer EU-EWR-Fahrerlaubnis sowie bei einer Fahrerlaubnis, die in einem der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staaten und Klassen erteilt worden ist, zusätzlich:
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung sowie
Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 02.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.