Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Offenbach am Main im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Führerschein“.
Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an [email protected] geschickt werden. Nur nach vorher…
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Fristen
Geburtsdatum vor 1953 – Umtausch bis 19. Januar 2033
Geburtsdatum 1953 bis 1958 – Umtausch bis 19. Januar 2022
Geburtsdatum 1959 bis 1964 – Umtausch bis 19. Januar 2023
Geburtsdatum 1965 bis 1970 – Umtausch bis 19. Januar 2024
Unterlagen
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
ggf. aktuelle Meldebescheinigung
aktuelles Lichtbild nach der PassV (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
bisheriger Führerschein
Die persönliche Vorsprache ist notwendig!
Sollte Ihre Fahrerlaubnis nicht in Offenbach am Main ausgestellt worden sein, benötigen Sie noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.
Das ist nicht notwendig, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · hessenfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 22.09.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.