Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Dresden im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Führerschein“.
Allgemeine Öffnungszeit (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen
Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins: EUR 25,30
bei besonders hohem Aufwand der Feststellung des Besitzstandes: zusätzlich EUR 10,20 bis EUR 30,70
zusätzliche Auslagen für die Expressbestellung: unterschiedlich, bitte bei der Antragstellung erfragen
Zusätzliche Auslagen bei direktem Versand an Ihre Wohnadresse: unterschiedlich, bitte bei der Antragstellung erfragen
Fristen
unterschiedlich, geregelt gemäß Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
biometrisches Foto
alter Führerschein
Beim Umtausch wegen der Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung der alten Klassen 2 und 3 zusätzlich:
Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · amt24.sachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 09.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.