Führungszeugnis
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wofür und für wen
Das musst du tun:
- Das Führungszeugnis zeigt Eintragungen über dich aus dem Bundeszentralregister. Manche Einträge nimmt es nicht auf (§ 32 BZRG). Jede Person ab 14 Jahren kann es für sich beantragen (§ 30 BZRG). Vertreten lassen kannst du dich nicht; nur gesetzliche Vertreter wie Eltern dürfen für dich handeln.
- Für bestimmte Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, beruflich oder ehrenamtlich, kann die Stelle ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Dafür legst du ihre schriftliche Aufforderung vor (§ 30a BZRG).
- Hast du die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staats, bekommst du ein Europäisches Führungszeugnis mit den Einträgen deines Herkunftslands (§ 30b BZRG). Das kann länger dauern, weil der Herkunftsstaat für seine Auskunft bis zu 20 Arbeitstage Zeit hat.
- Schritt 2
Für dich oder für eine Behörde
Das musst du tun:
- Für private Zwecke, etwa einen Arbeitgeber oder Verein, kommt das Führungszeugnis zu dir.
- Verlangt es eine Behörde, geht es direkt dorthin. Du gibst ihre Anschrift und ihr Aktenzeichen an. Einsehen darfst du es bei der Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- Schritt 3
Online beantragen
Das musst du tun:
- Beim Bundesamt für Justiz auf fuehrungszeugnis.bund.de. Du brauchst Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN, ein Smartphone mit NFC und eine Kreditkarte.
- Seit 1. Oktober 2026 kannst du das private Führungszeugnis auch digital als PDF bekommen, in dein Postfach bei der BundID. Meist ist es nach wenigen Stunden da. Für eine Behörde gibt es keine digitale Fassung.
- Die Aufforderung für das erweiterte Führungszeugnis und Nachweise für eine Gebührenbefreiung lädst du beim Antrag hoch.
- Schritt 4
Vor Ort oder aus dem Ausland
Das musst du tun:
- Bei der Meldebehörde deiner Gemeinde, persönlich mit Ausweis oder Reisepass. Schriftlich geht es nur mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift (§ 30 Abs. 2 BZRG). Das Führungszeugnis kommt dann per Post auf grünem Papier.
- Wohnst du im Ausland, beantragst du es online oder schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz, mit beglaubigter Unterschrift von Botschaft, Konsulat oder Notar.
- Schritt 5
Gebühr
Das musst du tun:
- 13 € für jedes Führungszeugnis, auch erweitert, europäisch oder digital (Nr. 1130 KV JVKostG).
- Keine Gebühr zahlst du, wenn du es für ein Ehrenamt bei einer gemeinnützigen Einrichtung oder Behörde, für eine ehrenamtliche Betreuung oder einen Freiwilligendienst wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst brauchst. Lege eine Bestätigung der Stelle vor.
- Bist du mittellos, etwa mit Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder BAföG, kann das Bundesamt die Gebühr auf Antrag ermäßigen oder erlassen. Es prüft den Einzelfall; einen Anspruch gibt es nicht.
- Schritt 6
Gültigkeit und typische Fehler
Das musst du tun:
- Eine feste Gültigkeit gibt es nicht. Wie alt das Führungszeugnis sein darf, entscheidet die Stelle, die es verlangt; frag vor dem Antrag nach.
- Keine Gebührenbefreiung gibt es für bezahlte Arbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, für Praktika in Schule, Ausbildung oder Studium und für die Arbeit als Tagespflegeperson.
Quellen:Bundesamt für Justiz: FührungszeugnisBundesamt für Justiz: digitales FührungszeugnisGebühr Nr. 1130 KV JVKostGBundesamt für Justiz: Gebührenbefreiung§ 30 BZRG§ 30a BZRG§ 30b BZRG§ 32 BZRG
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