Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Oldenburg (Oldb) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Führungszeugnis“.
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte einzuzahlen.
Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, sind zusätzliche Gebühren zu zahlen.
Gebührenbefreiung
Das Bundesamt für Justiz bzw. das antragsannehmende Bürgerbüro der Stadt Oldenburg kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die antragstellende Person, zum Beispiel:
Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder BAföG bezieht oder
Fristen
nicht angegeben
Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Für behördliche Zwecke:
Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
gültiger Personalausweis oder Reisepass
gegebenenfalls Vertretungsvollmacht bei Beantragung durch gesetzlich Vertretende
für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O / OE):
die vollständige Anschrift und Aktenzeichen/Verwendungszweck der Behörde
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 14.04.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.