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Fundsachen und Fundbüro

Amtlich: Fundsachen melden und Nachfrage stellen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Etwas verloren

    Das musst du tun:

    1. Frag beim Fundbüro des Orts nach, an dem du es verloren hast; oft geht das online. Unten steht, was diese Gemeinde dazu anbietet.
    2. Hast du es in Bus, Bahn oder einem Amt verloren, frag zuerst dort. Solche Funde gehen an das Verkehrsunternehmen oder die Behörde (§ 978 BGB).
    3. Ausweis oder Pass verloren: Das meldest du außerdem der Ausweisbehörde.
  2. Schritt 2

    Etwas gefunden

    Das musst du tun:

    1. Gib den Fund der Person zurück, der er gehört, oder melde ihn unverzüglich beim Fundbüro (§ 965 BGB). Ist die Sache nicht mehr als 10 € wert, musst du das nicht melden.
    2. Du darfst die Sache beim Fundbüro abgeben (§ 967 BGB).
  3. Schritt 3

    Finderlohn

    Das musst du tun:

    1. Vom Wert bis 500 € bekommst du 5 %, vom Wert darüber 3 %, bei Tieren 3 % (§ 971 BGB). Wer den Fund nicht meldet, bekommt nichts.
    2. Für Funde in Bus, Bahn oder einem Amt gibt es Finderlohn erst ab 50 € Wert und nur zur Hälfte (§ 978 BGB).
  4. Schritt 4

    Nach 6 Monaten

    Das musst du tun:

    1. Meldet sich niemand, gehört die Sache 6 Monate nach deiner Anzeige beim Fundbüro dir (§ 973 BGB). Willst du sie nicht, geht das Recht an die Gemeinde.

Quellen:§ 965 BGB§ 971 BGB§ 973 BGB§ 978 BGB

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